Änderungen im EEG 2025: Was PV-Betreiber wissen müssen

Das Jahr 2025 bringt wichtige Änderungen im Bereich der Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen. Diese Maßnahmen sollen den Ausbau erneuerbarer Energien fördern und gleichzeitig die Integration in das Stromnetz verbessern. Hier ist ein Überblick über die zentralen Änderungen:

1. Aussetzung der Vergütung bei negativen Strompreisen

Ab 2025 wird die Einspeisevergütung für neue Photovoltaikanlagen in Zeiten negativer Strompreise ausgesetzt. Diese Regelung betrifft nur Neuanlagen und soll dazu beitragen, die finanzielle Belastung des Netzes zu verringern. Für Bestandsanlagen bleibt die bisherige Vergütung unverändert.

2. Förderung von Investitionskosten statt Einspeisevergütung

Eine bedeutende Neuerung ist die mögliche Umstellung auf Investitionskostenförderung. Statt eine langfristige Einspeisevergütung zu erhalten, könnten Betreiber für bestimmte Anlagengrößen einmalige Zuschüsse zur Deckung der Anschaffungskosten bekommen.

3. Absenkung der Schwelle für die Direktvermarktung

Die verpflichtende Direktvermarktung wird ab 2025 auf Anlagen mit einer Leistung ab 25 kW ausgeweitet. Damit müssen sich auch Betreiber kleinerer Anlagen stärker mit den Marktmechanismen auseinandersetzen.

4. Bedeutung von Batteriespeichern steigt

Durch die neuen Regelungen wird der Einsatz von Batteriespeichern attraktiver. Mit einem Speicher können Betreiber überschüssigen Strom zwischenspeichern und ihren Eigenverbrauch erhöhen, was insbesondere bei negativen Strompreisen wirtschaftliche Vorteile bringt.

Fazit

Das EEG 2025 bringt signifikante Änderungen mit sich, die sowohl Herausforderungen als auch neue Chancen für PV-Betreiber darstellen. Es lohnt sich, frühzeitig über Anpassungen nachzudenken, um von den neuen Regelungen optimal zu profitieren.

Weitere Informationen finden Sie im Artikel von ENnergy: Photovoltaik Einspeisevergütung 2025

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