Aktuelle Infos über FI-Schutzschalter (RCD)
Die DIN VDE 0100-410 wurde überarbeitet, und die neue DIN VDE-410 (VDE 0100-410):2018-10 bringt einige wichtige Änderungen im Bereich der Schutzeinrichtungen, Abschaltzeiten und der Anforderungen an FI-Schutzschalter (RCDs) in Wohnungen.
Gültigkeit und Übergangsfristen
- Gültigkeit: Die neue DIN VDE-410 (VDE 0100-410):2018-10 gilt seit Oktober 2018.
- Übergangsfrist: Die Übergangsfrist endet am 7. Juli 2020. Bis zu diesem Datum konnten noch die alten Normen angewendet werden.
Erweiterung des Bemessungsstroms von 20 A auf 32 A
Eine der zentralen Neuerungen betrifft die FI-Schutzschalter (RCD), die nun auch bei Steckdosen in Endstromkreisen für Wechselstrom mit einem Bemessungsstrom bis 32 A verwendet werden müssen. Bisher galt dies nur für Steckdosen bis 20 A.
- Neuer Abschnitt: 411.3.3 der Norm schreibt vor, dass für Endstromkreise mit Wechselstrom und einem Bemessungsstrom von 32 A ein FI-Schutzschalter mit einem Bemessungsfehlerstrom (IΔn) von maximal 30 mA erforderlich ist.
Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen in Wohnungen auch bei Beleuchtungsstromkreisen
Eine weitere wichtige Änderung betrifft den Beleuchtungsstromkreis in Wohnungen:
- Neue Anforderung: Ab sofort müssen auch für Beleuchtungsstromkreise, die mit Wechselstrom (AC) betrieben werden, FI-Schutzschalter (RCDs) mit einem Bemessungsfehlerstrom von höchstens 30 mA installiert werden (Abschnitt 411.3.4).
- Bisherige Regelung: Zuvor war für Beleuchtungsstromkreise in Wohnungen kein RCD erforderlich.
Fazit
Mit der neuen DIN VDE-410 (VDE 0100-410):2018-10 wurden die Anforderungen an die Sicherheit durch Fehlerstrom-Schutzschalter weiter erhöht. Besonders in Wohnungen müssen nun auch Beleuchtungsstromkreise und Steckdosen mit höheren Bemessungsströmen besser abgesichert werden. Die Übergangsfrist ist mittlerweile abgelaufen, sodass die neuen Vorschriften ab sofort verbindlich sind.